Offenlegung von Umfang und Bedingungen des Sponsorings gemäß Kodex der „Freiwilligen
Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“
Der Veranstalter räumt den Sponsoren folgende Rechte ein:
- einen Informationsstand im Rahmen der Industrieausstellung aufzustellen
- Informationsmaterial an Teilnehmer nur außerhalb der Veranstaltungsräume zu verteilen
- die Sponsoreneigenschaft werblich zu nutzen
- ggf. Bereitstellung eines Anzeigenplatzes im Veranstaltungsprogramm
Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften werden nachfolgend die Industriegelder
offen gelegt (genannt sind ausschließlich Firmen, deren Zustimmung zur Veröffentlichung
vorliegen). Die unten stehenden Unternehmen beteiligen sich im Leistungsaustausch wie
folgt am Kongress:
|
|